Wir sind dauerhaft bestrebt, unsere Mitglieder des Vorstandes, unsere Trainer:innen, aber auch unsere Betreuer:innen und jedes Vereinsmitglied mit der Aufklärung zum Thema Schutzkonzept entsprechend zu sensibilisieren. Da sie, nicht nur sportlich, eine große Verantwortung den Mitgliedern des Vereins gegenüber und in besonderem Maße den Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen gegenüber tragen, sind sie gleichermaßen Vorbilder und Bezugspersonen.
Durch unsere Risikoanalyse wollen wir Schwachstellen aufdecken und Transparenz schaffen. Aus den Ergebnissen ergeben sich der Verhaltens- und der Ehrenkodex. Durch jährliche Schulungsmaßnahmen werden die Inhalte mit den Trainer:innen intensivst besprochen. Diese Termine können jederzeit auch von jedem Vereinsmitglied, den Betreuer:innen und Eltern besucht werden.
Unser Verein soll ein Kompetenz- und Schutzort sein. Hier sehen wir uns in besonderer Verantwortung, die uns anvertrauten jungen Sportler vor jedweder allgemeinen und sexualisierten Gewalt zu schützen und vorbeugende Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen. Ein besonderes Augenmerk möchten wir auf unsere Kinder, Jugendlichen, junge Erwachsene und – mit unseren Special-Pandas – spezifisch eingeschränkte Menschen im Verein richten. Sie genießen während des Aufenthalts auf unseren Sportanlagen, organisierten Freizeitaktvitäten, bei der Teilnahme an Wettkämpfen etc. unsere besondere Aufmerksamkeit und unseren Schutz.
Deshalb möchten wir Auflärung und Handlungssicherheit für alle im Verein schaffen. Die Einschränkung der Handlungsspielräume von Täter:innen soll nach Möglichkeit bereits im Vorhinein erreicht werden und wir wollen Hilfe und Unterstützung zur Beendigung oder Verarbeitung von Gewalt für innerhalb und außerhalb des Vereins betroffene Kinder und Jugendliche sein.
Es gibt verschiedene Definitonen von Gewalt. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) definiert sie „als den Einsatz physischer oder psychischer Mittel, um einer anderen Person gegen ihren Willen Schaden zuzufügen, sie zu beherrschen oder der solchermaßen ausgeübten Gewalt durch Gegen- Gewalt zu begegnen.“
Eine andere Definition unterscheidet vier Formen von Gewalt: körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung.
Sexualisierte Gewalt ist, wenn eine Person ohne ihr ausdrückliches Einverständnis gezwungen wird, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen, auszuführen oder mit diesen konfrontiert wird. Diese Gewalt kann im öffentlichen Raum stattfinden. Sie ist jedoch häufig die verborgenste Form häuslicher Gewalt. Sie betrifft alle sozialen Schichten und Altersgruppen. Die Opfer sind hauptsächlich Frauen, aber auch Männer, LGBTI*-Personen und Kinder. In den meisten Fällen kennt das Opfer den Täter/ die Täterin.
Die Unterscheidung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen von sexueller Gewalt sind nicht immer trennscharf, wie die folgende Tabelle veranschaulicht:
Grenzverletzungen
Unbeabsichtigte Handlungen aus Unwissen, fachliche und/oder persönliche Unzulänglichkeiten, im Zuge einer „Organisationskultur“ der allseits stattfindenden Grenzüber-schreitung, mangelndes Bewusstsein über Folgen von Verhalten. Achtung: auch unwissend Handelnde richten Schaden an.
Sexuelle Übergriffigkeit
unzureichender Respekt vor Jungen und Mädchen, grundsätzliche Mängel bezüglich Professionalität und Rollenverständnis, gezieltes Vorgehen von sexuellem Missbrauch bzw. sexueller Gewalt.
Sexualisierte Gewalt
ist jede Handlung unter Ausnutzung einer Macht-, Autoritäts- und/oder Vertrauensperson, die bei einer beteiligten Person in Bezug auf den eigenen Körper oder die eigene Sexualität ein unangenehmes Gefühl der Scham, der Unterlegenheit oder der Ausnutzung hervorrufen. während Grenzverletzungen häufig unbeabsichtigt passieren, sind sexuelle Übergriffe geplant.
Strafrechtlich relevante Handlungen
Missachtung des kindlichen/jugendlichen Willens, Machtgefälle bzw. Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter:in und Opfer, Androhung von Gewalt zur Geheimhaltung, Körperkontakt („hands on“)/kein Körperkontakt („hands off“, z.B. Exhibitionismus, Voyeurismus), sämtliche Berührungen im Genitalbereich, Zeigen von pornografischem Material/sexuellen Gewalt-darstellungen, Formen der analen/genitalen Penetration, Verwicklungen in sexuelle Handlungen.
Eine Risikoanalyse im Verein bezieht sich auf die personelle und die strukturelle Ebene sowie auf sämtliche räumliche Gegebenheiten. Sie dient dazu, Schwachstellen aufzudecken und Transparenz zu schaffen. Gleichzeitig bietet sie die Möglichkeit, alle Personen im Verein (Spielende, Trainer:innen, Eltern, Vorstand, Besuchende) auf das Thema aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen anzustreben.
Da der HTC über eine Hockey- und eine Tennisabteilung verfügt, gibt es verschiedene Räumlichkeiten. Hierzu zählen die Außenanlagen der Tennisabteilung mit angeschlossener Gastronomie, die Hockeyanlage, die Tennishallenanlage und die Dreifachhalle der Europaschule Troisdorf im Bereich Hallenhockey.
Auf personeller Ebene soll geklärt sein, unter welchen Voraussetzungen Trainer: innen eingesetzt werden können, wie ihr Aufgabenprofil aussieht und in welcher Form sie in Bezug auf das Schutzkonzept fortgebildet werden.
Als Ansprechperson für alle im Verein, sollte es eine:n Verantwortliche:n bzw. eine Ansprechperson oder ein Krisenteam für Fragen und Anfragen in Sache (sexualisierter) Gewalt geben. Diese sollten unabhängig vom Vorstand agieren, so dass es zu keinen Rollenkonflikten kommt.
Die Strukturen im Verein sollen verbindlich und transparent sein und für jeden jederzeit zugänglich. Eine Philosophie der Fehlerfreundlichkeit kann und soll helfen, kontinuierlich das Konzept weiterzuentwickeln.
Ein besonderer Fokus soll auf diejenigen gelegt werden, die in besonderem Maße Unterstützung benötigen, wie beispielsweise jüngere Kinder oder Menschen mit spezifischen Einschränkungen. Da Kinder ab einem Alter von 4 Jahren im Verein trainieren können und mit der Trainingsgruppe der Special-Pandas ein Angebot für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung vorhanden ist, sollen diesen Gruppen Informationen in barrierearmer Form näher gebracht werden, z.B. in leichter Sprache oder über andere Medien wie Piktogramme, Filme oder ähnliches. Das Instrument der Risikoanalyse ist nicht nur zur Erstellung eines Schutzkonzeptes geeignet, sondern kann in zeitlichen Abständen auch als Instrument der Evaluation herangezogen werden.
Sowohl die Mitglieder des Vorstandes als auch alle Trainer:innen tragen, nicht nur sportlich, eine große Verantwortung den Mitgliedern des Vereins gegenüber und in besonderem Maße den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie sind gleichermaßen Vorbilder, Bezugspersonen, aber auch Entscheidungstragende. Dies sind wichtige Stellschrauben für den gesamten Verein. Daher sollen sowohl vom Vorstand als auch von allen Trainer:innen und Co-Trainer:innen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr in einem Abstand von 2 Jahren das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden.
Die Verantwortung für die Dokumentation liegt beim Vorstand. Über ihn kann ein Vordruck für die Beantragung erhalten werden.
Für Training, Feiern und Veranstaltungen auf dem Trainingsgelände muss – auch aus versicherungstechnischen Gründen – immer mindestens eine Person über 18 Jahren anwesend sein. Daher wird bei der Zusammenstallung des Trainingsplans darauf geachtet, dass dies Berücksichtigung findet und die zum Teil jugendlichen Co-Trainer:innen in ihrer Arbeit optimal begleitet werden können.
Zur kontinuierlichen Weiterbildung und Auffrischung der Themen rund um (sexualisierte) Gewalt und dem Schutzkonzept werden pro Jahr zwei interne Fortbildungen für die (Co-) Trainer: innen beider Abteilungen im Verein angeboten, nämlich jeweils im Frühjahr und im Herbst. Die Teilnahme daran ist mindestens einmal pro Jahr verpflichtend, um die Trainertätigkeit im Verein fortführen zu dürfen.
Die Verantwortung für die Durchführung und ihre Inhalte dieser Weiterbildungen liegt beim Vorstand sowie die Dokumentation über die Teilnahme und Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen.
Der Ehrenkodex impliziert die allgemeine Haltung der Trainer: innen und Co-Trainer: innen in ihrer Rolle im Verein und muss zu Beginn der Trainingsübernahme von diesen unterzeichnet werden (siehe Anlage1 Selbstverpflichtung).
Der Verhaltenskodex (siehe Anlage2) konkretisiert die im Ehrenkodex vorgegebenen Prinzipien durch eindeutige Verhaltensmaßnahmen, an die sich die Trainer: innen und Co-Trainer: innen in der Regel halten müssen. Ausnahmesituationen bestehen immer dann, wenn Gefahr im Vollzug oder ein Notfall die Einhaltung des Verhaltenskodexes unmöglich machen. Diese Situationen müssen im Nachgang thematisiert und transparent gemacht werden.
Im Bereich des Inklusionsangebotes müssen Absprachen im Trainer:innenteam und mit den Eltern transparent gemacht werden, wenn sie aufgrund von besonderen Unterstützungsbedarfen die Grenzen des Verhaltenskodexes überschreiten.
Da Partizipation einen hohen Präventions-Charakter aufweist, sollen Kinder, Jugendliche und Erwachsene so weit wie möglich an Entscheidungen, auch im Kleinen, beteiligt werden.
Eine entsprechende Haltung auf allen Ebenen zu etablieren ist Ziel in der Vereinsarbeit.
Im Bereich der Tennis- und Hockeyabteilung werden jeweils Schutzbeauftragte benannt, deren Kontaktdaten über Aushänge an den Außenanlagen bzw. über die Homepage bekannt gegeben werden. Sie sind dabei Bindeglied zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand. Darüber hinaus wird ein Krisenteam installiert, dass im Bedarfsfall eingeschaltet werden kann und den weiteren Prozess des Schutzkonzeptes begleitet.
Sollte es zu Unsicherheiten oder konkreten Vorfällen kommen, gibt es einen festgelegten Handlungsplan, der der Orientierung und Handlungssicherheit dient.
(Anlage folgt)
Außer dem Schutzbeauftragten, dem Krisenteam und dem Vorstand ist die Einbeziehung von externen Fachkräften im Bedarfsfall unumgänglich. Die aktuellste Kontaktliste ist dem Anhang 4 „Beratungsstellen“ zu entnehmen.
Die Überprüfung bzw. Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes ist unabdingbar. Das wird in regelmäßigen Abständen bzw. bei Veränderungen oder nach Feststellung von Lücken oder Fehlern vom Krisenteam übernommen. Die Umsetzung der Überprüfung liegt in der Verantwortung der Krisenteams und wird vom Vorstand bestätigt.